Das Psychotherapeutengesetz §1 definiert Psychologische Beratung als "Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde."
Der Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V. (VFP) beschreibt den Tätigkeitsbereich der Psychologischen Beratung anhand folgender Lebensbereiche:
Die Psychologische Beratung ist wichtiges Teilgebiet der angewandten und populären Psychologie.
© Barbara Michaela Hux 20.12.2024 - Alle Rechte vorbehalten.
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